Barrierefreiheitserklärung:
Barrierefreiheit dieser Internetseite
Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie ist bemüht, seine Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt gutesklimafuer.nrw und wurde am 19. März 2025 aktualisiert.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung NRW (BITV NRW), die auf der Grundlage von § 10e Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW) erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) bei IT.NRW im Zeitraum vom 18.03.2025 – 21.03.2025 vorgenommenen Bewertung auf Grundlage der BITV-Selbstbewertung. Diese basiert auf dem internationalen Standard WCAG.
Die nachstehend aufgeführten Prüfschritte sind nicht oder nur teilweise erfüllt und die Inhalte damit nicht barrierefrei.
Nicht erfüllt:
- Prüfschritt 9.1.4.5 Schriftgrafiken
Auf den Story-Seiten werden Sharepics eingesetzt, die Text beinhalten. Der Informationsinhalt ist nicht notwendig für das Verständis der Story, reichert diesen allerdings an. Der Informationsinhalt wird im Kontext nicht als Text wiedergeben. - Prüfschritt 9.2.2.2 Bewegte Inhalte abschaltbar
Animationen und Videos laufen tonlos in einer Endlosschleife. Es gibt keine Schaltflächen oder Anweisungen, mit der man die Bewegung anhalten kann.
Teilweise erfüllt:
- Prüfschritt 9.3.3.2 Beschriftungen von Formularelementen vorhanden
Beschriftungen werden nur als Formularfeld-Vorbelegung (placeholder-Attribut) bereitgestellt.
Zusätzliche Barrierefreiheits-Eigenschaften und -Funktionen
Video- und Audiodateien werden auf allen Endgeräten, mit Ausnahme von Geräten mit iOS, in einem barriefreien HTML5 Media Player wiedergegeben.
Dieser Media Player bietet folgende Funktionen und Steuerlemente (von links nach rechts):
- Abspielen/Pausieren – Start und Pause der Medienwiedergabe
- Neustart – Stoppt die Wiedergabe und startet von Anfang
- Zurückspulen – Schneller Rücklauf im Medium
- Vorspulen – Schneller Vorlauf im Medium
- Untertitel – Ein-/Ausschalten von Untertiteln
- Transkription – Ein-/Ausblenden des Transkripts
- Geschwindigkeitsregelung – Anpassung der Wiedergabegeschwindigkeit
- Einstellungen – Anpassung der Einstellungen von Untertitel, Transkription, Tastaturkürzel
- Vollbildmodus – Wechsel zum Vollbildmodus
- Lautstärkeregler – Steuerung der Wiedergabelautstärke
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 13. Januar 2025 zu Düsseldorf erstellt.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf dieser Seite aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten sowie die besonderen Daten (§ 3 Abs. 9 BDSG, z.B. politische Meinungen) an die Landesregierung Nordrhein-Westfalen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Beachten Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie
des Landes Nordrhein-Westfalen
Referat 715
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
Telefon: (0211) 61772 0
Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.
Eine E-Mail an die Überwachungsstelle können Sie an die E-Mail-Adresse ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de senden.
Weitere Informationen zur Überwachungsstelle finden Sie hier: www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Schlichtungsverfahren/Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur barrierefreien Informationstechnik der Internetseite www.gutesklimafuer.nrw von der Online-Redaktion keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.
Telefonisch ist die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW unter folgender Rufnummer zu erreichen: 0211 / 855-3451.
Weitere Informationen zur Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik NRW finden Sie hier: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik